(haz/pd) Die Zuger Strafverfolgungsbehörden führten am Dienstag, 12. März 2019, in einem Vereinslokal in der Gemeinde Cham eine Kontrolle durch. In den Räumlichkeiten wurden Wettcomputer, Spielterminals sowie Bargeld gefunden und sichergestellt, wie die Zuger Polizei mitteilt.
Zudem wurde eine 24-jährige Serbin festgenommen. Sie arbeitete illegal als Kellnerin und verfügte über keine entsprechende Arbeitserlaubnis. Die Schwarzarbeiterin wurde durch den Schnellrichter der Zuger Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Durch das Amt für Migration wurde sie aufgrund ihrer Drittstaatenangehörigkeit des Landes verwiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Die 24-Jährige wurde bereits in ihr Heimatland ausgeschafft.
Der Betreiber des Lokals, ein 41-jähriger Schweizer, steht im Verdacht, illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten angeboten zu haben, schreibt die Zuger Polizei weiter. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Geldspielgesetz sowie gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen.
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