Horw

Projekt Seefeld: Regierungsrat weist Beschwerde gegen Umzonung ab – Betroffene ziehen diese weiter

Der Luzerner Regierungsrat erachtet die Umzonung von Privatgrundstücken im Horwer Seefeld als rechtmässig. Betroffene Grundeigentümer akzeptieren diesen Entscheid jedoch nicht.
Blick auf das Tschümperlin-Areal (blaues Dach), rechts hinten ist das Areal der Sand + Kies AG zu sehen.
Foto: Dominik Wunderli (Horw, 15. 9. 2021)

Der Luzerner Regierungsrat weist die Beschwerde gegen die geplante Umzonung im Gebiet Seefeld in Horw ab, wie er Ende Juni bekannt gab. Die Gemeinde will Liegenschaften im Gebiet der Seebucht in die Zone für öffentliche Zwecke und in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen umzonen. Dort soll der Sport- und Freizeitraum für die Bevölkerung aufgewertet und der Naturschutz verbessert werden.

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