Wenn Wohnungen umgebaut oder renoviert werden, steigt meist auch der Mietzins deutlich an. Den Linken ist dies ein Dorn im Auge. Ihr Vorschlag: Plant ein Vermieter, die Miete um mehr als 15 Prozent zu erhöhen, braucht er eine Sonderbewilligung des Stadtrats. Erst dann darf der Umbau starten. Eine solche Bewilligungspflicht sieht die kantonale Gesetzgebung explizit vor – die Gemeinden können aber selber entscheiden, ob sie sie anwenden wollen oder nicht. Der Luzerner Stadtrat wollte das «Gesetz zur Erhaltung von Wohnraum» 2026 aktivieren, scheiterte Ende März aber am Nein des Stadtparlaments.
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