Schon über 10'000 Hotels in ganz Europa haben sich einer Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Das Buchungsportal ist Marktführer und hat mit der sogenannten Bestpreisklausel den Hotels jahrelang verboten, ihre Zimmer auf anderen Kanälen inklusive der eigenen Website günstiger anzubieten. 2022 wurde die Klausel in der Schweiz aufgehoben, nachdem sie für rechtswidrig erklärt worden war. Im September 2024 kam der Europäische Gerichtshof zum gleichen Schluss. Für den finanziellen Schaden ab 2004 fordern die Hotels nun Schadensersatz. Die Klage wird in Amsterdam verhandelt, wo sich der Hauptsitz von Booking.com befindet. Die Frist zur Teilnahme wurde kürzlich auf Ende August verlängert.
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