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Luzern

Hochwasserschutzprojekt Dierikon: Regierungsrat weist Einsprache ab

Nachdem das Kantonsgericht eine Beschwerde dagegen gutgeheissen hatte, hat der Regierungsrat nun eine Einsprache gegen das Hochwasserschutzprojekt am Götzentalbach in Dierikon behandelt. Der Regierungsrat weist diese jedoch ab.
Unwetterschäden im Quartier Dörfli in Dierikon.

In seinem neuen Entscheid bewilligt der Regierungsrat das Wasserbauprojekt und weist die Einsprache dagegen ab, informiert die Staatskanzlei Luzern am Mittwoch.

Der Hochwasserschutz der Grundstücke des Beschwerdeführers sei in einem anderen Verfahren, genauer, im Rahmen der Strassensanierung oder von Objektschutzmassnahmen, zu realisieren, lautet die Begründung. Die beiden Hochwasserschutzprojekte hätten keinen derart engen sachlichen Zusammenhang, dass sie nicht sinnvoll getrennt voneinander beurteilt werden könnten. Ein Einbezug der Grundstücke des Einsprechers in das vorliegende Wasserbauprojekt sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Zuvor war der Regierungsrat auf die Einsprache gar nicht eingegangen. Da das Grundstück nicht von der Bachsanierung betroffen sei, hätte der Mann gar kein Einspracherecht, befand der Regierungsrat zunächst. Genau der Umstand, dass das Projekt sein Grundstück ausschliesst, war jedoch der Grund für die Einsprache. Der Einsprecher richtete eine Beschwerde an das Kantonsgericht. Das Kantonsgericht akzeptierte die Begründung des Regierungsrates nicht und hiess die Beschwerde gut, weshalb der Regierungsrat die Einsprache nun behandeln musste.

Der Götzentalbach trat in der Vergangenheit mehrmals über die Ufer und überschwemmte Teile von Dierikon. Im Jahr 2015 kamen dabei zwei Menschen ums Leben. (pd/spe)

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