Als Reaktion auf die Herti-Kontroverse reichten ALG-CSP und SP am 6. Februar die Interpellation «Wer kann sich das Wohnen in den Häusern Hertizentrum nach der Sanierung noch leisten?» ein. Sie richteten eine Reihe von Fragen an den Zuger Stadtrat als grössten Aktionär der WWZ AG. Von den fünf betroffenen Gebäuden gehört dem Unternehmen nur das Herti 2. Die übrigen sind im Eigentum der Zuger Pensionskasse und der Bürgergemeinde Zug. Der Stadtrat berücksichtigt in seinen Antworten auch die Stellungnahme der WWZ.
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