In der Schweiz können herrenlose Grundstücke und Strassen durch eine einfache Aneignungserklärung und gegen eine oft marginale Gebühr beim Grundbuchamt legal erworben werden. Zuletzt wurde diese Praxis durch Berichte über den selbst ernannten «König der Schweiz», Jonas Lauwiner, thematisiert – auch in Uri. Dies, weil Lauwiner auch in Erstfeld legal Land erworben hatte in Form eines Strässchens (wir berichteten).
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