Es ist ein Wunsch der Luzerner Gemeinden: Das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt soll aktualisiert werden. Während andere Kantone wie Zug, Solothurn oder Bern den Heimatschein bereits abgeschafft haben, müssen Umziehende im Kanton Luzern dafür sorgen, dass der Schein von einer Verwaltung in die nächste gelangt. Dieser wird benötigt, wenn man sich dauerhaft in einer anderen Gemeinde anmelden will und bestätigt den Heimatort der betroffenen Person.
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