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Obwalden

Hauseigentümer lassen sich über Strompreisentwicklung informieren

Anlässlich des Herbstanlasses des Hauseigentümerverbandes Obwalden wurden in Alpnach aktuelle Themen behandelt.

Der diesjährige Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes Obwalden im Restaurant Alouette in Alpnach Dorf war einmal mehr sehr gut besucht. Verbandspräsident Geri Wirz konnte über 120 Mitglieder begrüssen. Lukas von Moos, Leiter Geschäftsfeld Energie des Elektrizitätswerks Obwalden (EWO), referierte zum Thema «Energieversorgung heute und morgen». Rahel Rutz, Vorsteherin der kantonalen Steuerverwaltung erläuterte die «Neue Grundstückbewertung 2025». Rutz trat am 1. März 2022 die Nachfolge von Marianne Nufer an der Spitze der Obwaldner Steuerverwaltung an.

HEV-Präsident Geri Wirz, Rahel Rutz und Lukas von Moos (von links) an der Herbstversammlung.
Bild: Bild: zvg

Energiefachmann Lukas von Moos warf vorerst einen Blick zurück und sprach über die Marktentwicklung. Er zeigte die Zusammensetzung des Strompreises auf. Dieser setze sich aus drei Teilen zusammen: Rund 14 Prozent Abgaben, 39 Prozent Netznutzung und 47 Prozent Energie. Im Jahr 2022 habe eine Preisexplosion am Strommarkt stattgefunden. Als Gründe nannte er die politische Verknappung der CO 2 -Zertifikate für die Ankurbelung der Energiewende, die Gasknappheit in Europa und schliesslich die Unklarheit bezüglich der Verfügbarkeit der Atomkraftwerke in Frankreich.

Grundversorgung in Obwalden

Sehr anschaulich schilderte Lukas von Moos den Energiebedarf im Kanton Obwalden. «Die mit den eigenen Kraftwerken zu beliefernden Kunden sind nur ein Anteil des Gesamtabsatzes in Obwalden», sagte der Referent. Die Grundversorgung zeige gegenüber der Eigenproduktion ein Defizit im Winter und einen Überschuss im Sommer. Diese zusätzlich benötigte Winterenergie, welche am Markt beschafft werden muss, sei massiv teurer geworden.

Von Moos beleuchtete in seinem Ausblick auch die Strompreisentwicklung für das nächste Jahr. Das erfreuliche Fazit: Für das Jahr 2024 würden die Stromkosten unverändert bleiben. «Früher oder später werden saisonale Preise notwendig sein», schloss EWO-Geschäftsleitungsmitglied Lukas von Moos seine aufmerksam verfolgten Ausführungen.

Vernehmlassung eröffnet

Rahel Rutz, Vorsteherin der kantonalen Steuerverwaltung Obwalden, sprach von einer «komplizierten Vorlage» im Zusammenhang mit der Neuregelung der Grundstückschätzungen. Es gelang ihr aber, die Vernehmlassungsvorlage den Mitgliedern des Hauseigentümerverbandes Obwalden sehr anschaulich und verständlich vorzutragen. Wie bereits bekannt ist, gibt der Regierungsrat einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung , die bis am 12. Dezember dauern wird. Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Der Regierungsrat schlägt in seiner Vorlage vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.

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