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Strafgericht Zug
Hausarzt wird der fahrlässigen Tötung beschuldigt – hat er seinen Patienten nicht genügend untersucht?
Gemäss Staatsanwaltschaft hätte der Tod eines 49-jährigen Mannes verhindert werden können. Am Dienstagvormittag musste sich dessen Hausarzt vor Gericht verantworten.
Ein 65-jähriger Hausarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Wo endet menschliches Versagen – und wo beginnt strafbare Fahrlässigkeit? Diese Frage müssen sich die zuständige Staatsanwältin und die Einzelrichterin sowie der erbetene Verteidiger im Falle des angeklagten Rodrigo B.* stellen.