Coronahilfen

Streit um Luzerner Härtefallgelder: Noch immer sind 370 Fälle offen

Die Rückforderung des Kantons von ausbezahlten Härtefallgeldern beschäftigt auch jetzt noch zahlreiche Treuhänder und Juristen. Ein Ende ist nicht absehbar.
Die behördlichen Schliessungen während Corona trafen Gastrobetriebe besonders hart.
Foto: Boris Bürgisser (Luzern, 20. 1. 2021)

Die behördlich verordneten Lockdowns während der Corona-Pandemie hallen im Kanton Luzern auch im Jahr 2026 noch nach. Der Kanton hat damals den besonders betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung angeboten. Zuerst wurden diese Härtefallgelder im Sinne von à fonds perdu, also nichtzurückzuzahlen, gesprochen. Später schloss sich der Kanton einer Regelung des Bundes an, wonach die Unternehmen einen Teil oder alles zurückzahlen müssen, wenn sie einen Gewinn verzeichnen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-