Die behördlich verordneten Lockdowns während der Corona-Pandemie hallen im Kanton Luzern auch im Jahr 2026 noch nach. Der Kanton hat damals den besonders betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung angeboten. Zuerst wurden diese Härtefallgelder im Sinne von à fonds perdu, also nichtzurückzuzahlen, gesprochen. Später schloss sich der Kanton einer Regelung des Bundes an, wonach die Unternehmen einen Teil oder alles zurückzahlen müssen, wenn sie einen Gewinn verzeichnen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
