09.03.2026, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 11.03.2026, 11:21 Uhr
Alexander von Däniken
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Die behördlich verordneten Lockdowns während der Corona-Pandemie hallen im Kanton Luzern auch im Jahr 2026 noch nach. Der Kanton hat damals den besonders betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung angeboten. Zuerst wurden diese Härtefallgelder im Sinne von à fonds perdu, also nichtzurückzuzahlen, gesprochen. Später schloss sich der Kanton einer Regelung des Bundes an, wonach die Unternehmen einen Teil oder alles zurückzahlen müssen, wenn sie einen Gewinn verzeichnen.
