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Luzern

GLP-Panne macht den Luzerner Stadtrat beschlussunfähig – jetzt muss der Kanton eingreifen

Die GLP Stadt Luzern hat eine fehlerhafte Liste für die Stadtratswahlen eingereicht. Darf sie diese nachträglich korrigieren? Da der Stadtrat befangen ist, kann er darüber nicht selber entscheiden. Nun ist der Kanton am Ball. Doch dieser hat nur noch wenige Stunden Zeit.
(Bilder: LZ)

Robert Knobel

Vier amtierende Stadträte wollte die GLP der Stadt Luzern auf ihre Wahlliste für den 29. März nehmen: Neben der eigenen Baudirektorin Manuela Jost sollten dies Franziska Bitzi (CVP), Adrian Borgula (Grüne) und Martin Merki (FDP) sein:

Das haben die Grünliberalen Mitte Januar beschlossen. Doch auf der Liste, welche die GLP bei der Stadtkanzlei eingereicht hat, steht nur ein einziger Name: Manuela Jost (GLP).

Bei den anderen Parteien sorgt dies für mächtig Ärger – denn die GLP-Wahlempfehlung beruht auf einem Gegengeschäft: CVP und FDP haben sich ihrerseits verpflichtet, die GLP-Kandidatin auf ihre Listen zu nehmen – was sie auch getan haben. GLP-Präsident Marcel Dürr sagte, eine «Verkettung unglücklicher Umstände» habe zu dieser fehlerhaften Wahlliste geführt (wir berichteten).

Bei «Mängeln» räumt das kantonale Gesetz eine Extrafrist ein

Die Partei hat umgehend reagiert und bei der Stadt eine nachträgliche Korrektur der GLP-Liste verlangt. Auch CVP und FDP gelangten mit diesem Anliegen an die Stadt. Das Problem dabei: Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am Montag abgelaufen. Würde die GLP nachträglich eine neue Wahlliste einreichen, wäre diese ungültig. Das ist so im kantonalen Stimmrechtsgesetz festgehalten. Dieses Gesetz regelt aber auch den Fall, dass ein Wahlvorschlag «zu Verwechslungen Anlass gibt» oder «andere Mängel» aufweist. In diesem Fall müssen die Behörden die Verantwortlichen auffordern, den Mangel zu beheben. Das Gesetz räumt ihnen dabei eine Extrafrist ein – und zwar bis zum Donnerstag nach Einreichung der Wahlvorschläge um 12 Uhr. Im Fall der GLP wäre dies also der 6. Februar. Danach gibt es keinerlei Korrekturmöglichkeiten mehr.

Entscheid: Sämtliche fünf Stadträte sind befangen

Doch ist der GLP-Lapsus überhaupt ein «Mangel» im Sinne des kantonalen Gesetzes, den man korrigieren kann? Darf die Partei die Wahlliste nachträglich anpassen? Genau diese Frage versuchte man bei der Stadt in den letzten Stunden fieberhaft zu beantworten. Doch selbst wenn eine eindeutige Antwort gefunden würde, dürfte der Stadtrat keinen Entscheid treffen: Adrian Borgula, Franziska Bitzi und Martin Merki haben ein persönliches Interesse daran, doch noch auf der GLP-Wahlliste aufgeführt zu werden und sind daher befangen. Einzig Manuela Jost und Beat Züsli wären von einer Anpassung der Wahlliste nicht direkt betroffen. Das heisst: Die drei erstgenannten müssten beim Entscheid, ob die GLP-Liste angepasst werden darf oder nicht, in den Ausstand treten. Das kantonale Gesetz über Verwaltungsrechtspflege spricht hier eine klare Sprache:

Wer «Partei ist oder an der Sache sonstwie ein eigenes Interesse hat», darf nicht mitentscheiden.

Dasselbe gilt für den Fall, dass jemand «aus einem anderen sachlich vertretbaren Grund als befangen erscheint». Doch mit nur noch zwei stimmberechtigten Mitgliedern wäre der Stadtrat nicht mehr beschlussfähig – das wiederum ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats festgehalten. Bei der Stadt ist man nun sogar zum Schluss gekommen, dass sämtliche fünf Mitglieder des Stadtrats befangen sind und somit nicht entscheiden dürfen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. In solchen Fällen kommt die Aufsichtsbehörde ins Spiel – konkret das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement.

Kanton fühlte sich nicht zuständig – jetzt muss er doch ein Machtwort sprechen

Die Stadt hat daher das gesamte «Dossier GLP» an den Kanton weitergeleitet mit der Bitte, anstelle des Stadtrats einen Entscheid zu treffen. Das überrascht: Denn noch am Dienstag betonte Kathrin Graber, Leiterin der Abteilung Gemeinden beim Kanton, für die Wahllisten sei die Stadt selber zuständig und müsse somit auch selber über die GLP-Knacknuss entscheiden. Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) bestätigt nun, dass der Kanton doch juristische Abklärungen treffe und auch einen Entscheid fällen werde. Als erstes wird den drei Parteien GLP, FDP und CVP rechtliches Gehör gewährt. «Die Antragsteller können sich dazu äussern, dass die Zuständigkeit vom Stadtrat zum Kanton wechselt», erklärt JSD-Sprecher Erwin Rast. Dafür gelte die erwähnte Frist von Donnerstagmittag. Ein Entscheid wird dann voraussichtlich am Freitag gefällt.

Derweil entschuldigt sich die Stadtluzerner GLP auf ihrer Website für die Panne – und zwar nicht nur bei Martin Merki und Franziska Bitzi, sondern auch bei Adrian Borgula, den die GLP ebenfalls unterstützt, obwohl die Grünen ihrerseits Manuela Jost nicht zur Wahl empfehlen.

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