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Kriminalgericht
Auf den Handel mit gestohlenen Velos folgt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren
Ein Deutscher muss wegen Hehlerei ins Gefängnis und danach die Schweiz verlassen. Er versuchte, die Schuld einem Verstorbenen in die Schuhe zu schieben.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat mit der Luzerner Polizei gegen einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Luzern und rund 15 weitere Personen ermittelt. Dabei ging es unter anderem um gewerbsmässige Hehlerei und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ...