notifications
Luzern

Gericht zerzaust Pläne für ein neues Seerestaurant am Luzerner Quai

Ein Restaurant mit fast 200 Plätzen über dem Wasser: Das plante die Gastrofirma Remimag. Doch nun hebt das Luzerner Kantonsgericht die Baubewilligung auf. Als Grund wird der Naturschutz aufgeführt.
Hier, beim Bootshafen am Carl-Spitteler-Quai plante die Remimag ein Restaurant auf Pfählen.
(Dominik Wunderli)

SDA/Robert Knobel

Wer das Grundstück Nummer 1318 am Luzerner Carl-Spitteler-Quai sucht, erlebt eine Überraschung: Die Parzelle liegt nicht etwa am, sondern auf dem Wasser. Die zweite Überraschung folgt sogleich: Die betroffene Fläche liegt in der Tourismuszone und darf überbaut werden. Genau dies plante das Luzerner Gastrounternehmen Remimag. Vorgesehen war ein Seerestaurant, das auf Pfählen über der Wasserfläche gebaut werden sollte. Je 95 Innen- und Aussenplätze sowie Räumlichkeiten für einen privaten Yachtklub waren geplant.

Doch das Projekt erleidet nun einen Dämpfer. Ein Seerestaurant würde dem Naturschutz zuwider laufen. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht. Es hiess zwei Beschwerden gut und hob die Baubewilligung für das Projekt auf.

190 Quadratmeter Ufervegetation betroffen

Damit stellt sich das Gericht gegen den Kanton Luzern, welcher 2019 die Baubewilligung unter Auflagen gutgeheissen hatte. So musste sich die Bauherrschaft etwa verpflichten, sich für knapp 70'000 Franken an einem Aufwertungsprojekt in der Trottlibucht zu beteiligen. Doch das Kantonsgericht kommt nun zum Schluss, dass das Projekt als solches nicht bewilligungsfähig ist. Dies unter anderem, weil das Bauprojekt rund 190 Quadratmeter Ufervegetation zerstören oder permanent beeinträchtigen würde. Ausnahmebewilligungen für Eingriffe in die Ufervegetation seien etwa beim Hochwasserschutz oder für die Nutzung der Wasserkraft zulässig, nicht aber für ein Seerestaurant. Ein solches müsse nicht zwingend auf dem Wasser erstellt werden.

Sogar eine Schriftstellerin kämpfte gegen das Vorhaben

Bei der Remimag ist man enttäuscht, wie Geschäftsleiter Florian Eltschinger sagt: «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und bedauern den Entscheid.» Für Eltschinger kommt das Urteil auch etwas überraschend. Schliesslich sei das Seerestaurant zonenkonform und habe sämtliche Vorprüfungen durch Stadt und Kanton bestanden. Dass ausgerechnet Naturschutz-Gründe zur Ablehnung geführt haben, «ist für uns nicht nachvollziehbar». Denn schliesslich seien die Beschwerdegegner nicht etwa Naturschutzorganisationen gewesen, sondern Privatpersonen, die erst noch «in grösserer Entfernung zum geplanten Projekt wohnen», wie Eltschinger sagt. Allerdings hatte sich der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen das Projekt gewehrt. Auch die prominente Schriftstellerin Federica de Cesco, die in der Nähe wohnt, kämpfte gegen das Seerestaurant.

Allerdings war das umstrittene Wasser-Grundstück bereits früher einmal überbaut: Dort stand ein Bootshaus des Hotels Tivoli, das 2006 abgerissen wurde. Das Grundstück gehört der Stadt Luzern, die Remimag ist Besitzerin eines Baurechts.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Auf die Frage, ob Remimag das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird, sagt Eltschinger: «Wir prüfen das Urteil und unsere Möglichkeiten.»

Kommentare (0)