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Kanton Luzern

Gericht weist Beschwerden der Umweltverbände gegen Reuss-Projekt ab

Das Luzerner Kantonsgericht stützt das Grossprojekt für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss. Weitere Verfahren sind aber noch hängig.
So soll die Reuss bei Gisikon-Root dereinst aussehen. 
Bild: Visualisierung: zvg

Mit dem Reuss-Projekt will der Kanton Luzern für rund 200 Millionen Franken den Hochwasserschutz verbessern und das Flussbett renaturieren. Der Regierungsrat hatte dieses 2022 bewilligt, dagegen wurden sechs Beschwerden von Umweltverbänden und Grundeigentümern, deren Land vom Projekt betroffen ist, eingereicht.

Nun hat das Kantonsgericht die beiden Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen, wie der Kanton mitteilt. Jene der Grundeigentümer sind noch hängig, ausserdem können die Verbände das Urteil anfechten. Ob sie das tun werden, ist noch offen, wie es auf Anfrage heisst. Man sei «enttäuscht über das Urteil», schreibt Tamara Diethelm, Geschäftsführerin WWF Luzern. Nun werde dieses eingehend geprüft.

Streit um Flusslauf

Neben WWF beteiligten sich Aqua Viva sowie Bird Life und Pro Natura an den Beschwerden. Sie bemängelten unter anderem, dass das Projekt die Vorgaben zur Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der Reuss nicht erfülle. Der Fluss müsse ausserhalb der Bauzonen auf den Zustand wiederhergestellt werden, der vor den grossen Eingriffen ab 1800 bestanden hatte. Das Kantonsgericht hingegen hält fest, dass der Flusslauf «den betroffenen Interessen bestmöglich Rechnung trägt», wie es in einer Mitteilung schreibt. Andernfalls müssten Siedlungen und Infrastrukturanlagen beseitigt oder versetzt werden und es wären Eingriffe in schutzwürdige Gebiete nötig.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf das Ausmass der Ausbaggerungen. Dieses sei zu gross, es würden Lebensräume stark beeinträchtigt, unter anderem von gefährdeten Fischarten. Gemäss Kantonsgericht seien die Kiesentnahmen jedoch verhältnismässig und basierten auf Fachberichten, die «schlüssig» seien, wie es in einem Urteil heisst. Auch einen weiteren Beschwerdepunkt teilt das Gericht nicht: Nämlich, dass Datenerhebungen zu Flora und Fauna vor der Erteilung der Projektbewilligung hätten durchgeführt werden müssen statt vor dem Baubeginn.

Volksabstimmung ist noch nötig

«Das Urteil bestätigt, dass das Projekt ausgewogen ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht», wird Fabian Peter (FDP), Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, in der Mitteilung des Kantons zitiert. Er hoffe, dass «der dringend notwendige Hochwasserschutz und die Aufwertung baldmöglichst umgesetzt werden können». Ist die Projektbewilligung rechtskräftig, wird der Baukredit dem Kantonsrat und danach dem Volk vorgelegt. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund zwölf Jahre.

Lanciert wurde das Reuss-Projekt nach dem Hochwasser 2005, das entlang der Kleinen Emme und der Reuss Schäden im Umfang von rund 345 Millionen Franken angerichtet hatte.

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