Beleidigende, ehrverletzende und verleumderische Aussagen haben zwei Männer aus dem Kanton Zürich auf einem Blog gegen Jolanda Spiess-Hegglin gemacht. Nun hat das Bezirksgericht ein Urteil gefällt: Die beiden Männer müssen der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Genugtuung von total 6000 Franken zahlen. Zudem müssen die beiden Beklagten sämtliche 101 angeprangerten Beiträge über Spiess-Hegglin, inklusive beleidigender Leserkommentare, löschen.
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