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Kantonsgericht Zug
Nach nächtlicher Aufregung in Baarer Treppenhaus: Gericht bestätigt Zwangseinweisung
Ein 82-jähriger Mann versuchte unbekleidet in Nachbarwohnungen einzudringen. Gegen seine Fürsorgerische Unterbringung wehrte er sich vergeblich.
Der nette Begriff ist irreführend: Bei «Fürsorgerischen Unterbringungen» (FU) handelt es sich nicht um blosse Gesten der Nächstenliebe, sondern um Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken. Sie stellen schwere Grundrechtseingriffe dar, das hat nicht zuletzt das Bundesgericht so festgehalten ...