Gurtnellen

Wegen Gesetzesverstössen: Geplante Häuser auf dem Mittelarni dürfen nicht gebaut werden

Die Urner Regierung hat mehrere Verwaltungsbeschwerden gutgeheissen. Der Entscheid ist nun rechtskräftig.
Prägend in den geplanten Häusern war der als Beton-Pyramide konzipierte überhohe Hauptraum der Häuser.
Foto: Visualisierung: Archive Olgiati

Auf drei Bauplätzen auf dem Mittelarni planten ein bekannter Architekt und die in Basel domizilierte Bauherrschaft Poeticwalls AG drei luxuriöse Einfamilienhäuser, die gemäss dem Landbesitzer als Erstwohnungen genutzt werden sollten. Die Urner Regierung hat Verwaltungsbeschwerden der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), der Luftseilbahn Amsteg-Arnisee und von Privatpersonen gegen die Baubewilligung gutgeheissen. Das Bauprojekt verletze unter anderem die Bauordnung der Gemeinde und verstosse gegen das Zweitwohnungsgesetz. Das geht aus dem Entscheid der Regierung hervor. Dieser ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Beim Obergericht sind in der vorgegebenen Frist keine Beschwerden gegen diesen Entscheid eingegangen.

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