17.09.2025, 15:58 Uhr
updateAktualisiert: 17.09.2025, 20:59 Uhr
Matthias Piazza
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Einerseits über den überarbeiteten Bebauungsplan, der noch bis 6. Oktober aufliegt. Bis dahin können Stansstader Stimmberechtigte noch Abänderungsanträge zuhanden der Gemeindeversammlung einreichen. Er gibt die Rahmenbedingungen für die Überbauung vor, so etwa die Lage und die zulässige Fläche und Höhe der Gebäude. Vorgängig konnten vier von zehn Einwendungen einvernehmlich geklärt werden. Über die übrigen sechs befindet ebenfalls die Gemeindeversammlung am 27. November. Es geht um Bevölkerungswachstum, den Verkehr auf der Bürgenstockstrasse oder die Grösse der Gebäude am Hang. Ebenfalls Gegenstand an der Versammlung sind geringfügige Änderungen beim Zonenplan und dem Bau- und Zonenregelement.