Geldspiele sind nur an wenigen Orten legal. Im Kanton gibt es einige wenige Personen, die über eine Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbes verfügen, die illegales Spiel in ihren Räumen dulden. Deren Lokale werden von der Zuger Polizei auch regelmässig ausgehoben. Bürgerliche Politiker haben deswegen vor gut drei Jahren eine Änderung des Gastgewerbegesetzes verlangt.
Der Kantonsrat hat nun das Gesetz diese Woche in erster Lesung verschärft. Konkret die Bedingungen, nach denen eine Bewilligung zum gewinnbringenden Verkauf von Alkohol erteilt werden kann. So bekommt eine solche nur, wer in den letzten fünf Jahren nicht gegen das Gastgewerbegesetz verstossen hat und wer nicht wegen Verletzung des Geldspiel-, Betäubungsmittel- oder Ausländergesetzes verurteilt wurde. Und wer wie bisher nicht wegen Delikten im Zusammenhang mit Spirituosenverkäufen länger als 18 Monate am Stück im Gefängnis war.
Es ist richtig, wird nun das Problem an der Wurzel gepackt. Inhaberinnen oder Inhaber von Lokalen, in denen illegal gezockt wird, leben in der Regel vom gewerblichen Alkoholverkauf. Dafür benötigen sie eine Bewilligung. Bekommen sie diese nicht, dürfte sie das empfindlich treffen – und vielleicht zu einem Umdenken bewegen. Nur: Wunder darf man sich nicht erwarten. Schwarze Schafe wird es immer geben.