18.10.2025, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 18.10.2025, 19:16 Uhr
Matthias Piazza
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Das heutige kantonale Fuss- und Wanderweggesetz von 1990 wird neu zum Fuss-, Wander- und Mountainbikeweg-Gesetz erweitert. Als wichtiges Hilfsmittel dafür dient das kantonale Mountainbike-Konzept, über das Nidwalden seit vergangenem Jahr verfügt. Die Totalrevision berücksichtigt neben dem bestehenden Wegnetz fürs Wandern auch ein solches fürs Biken, wobei dieses grösstenteils auf vorhandenen Wegen verlaufen wird. Für Bikerouten sollen die gleichen Zuständigkeiten, Verfahren und Planungsgrundsätze gelten, die sich bei Wanderwegen bewährt haben. Die Bestimmungen werden vereinheitlicht und harmonisiert.