Kanton Nidwalden

Kontroverse um Bikegesetz: Die Haftung dürfte die grosse Knacknuss werden

Grundeigentümer befürchten, dass sie bei einem Bikeunfall haften, der sich auf ihrem Grundstück ereignet. Sie setzen ihre Hoffnungen auf den Landrat, der das Gesetz über die Fuss-, Wander- und Mountainbikewege berät.
Mountainbiker auf der Klewenalp.
Foto: zvg

Das heutige kantonale Fuss- und Wanderweggesetz von 1990 wird neu zum Fuss-, Wander- und Mountainbikeweg-Gesetz erweitert. Als wichtiges Hilfsmittel dafür dient das kantonale Mountainbike-Konzept, über das Nidwalden seit vergangenem Jahr verfügt. Die Totalrevision berücksichtigt neben dem bestehenden Wegnetz fürs Wandern auch ein solches fürs Biken, wobei dieses grösstenteils auf vorhandenen Wegen verlaufen wird. Für Bikerouten sollen die gleichen Zuständigkeiten, Verfahren und Planungsgrundsätze gelten, die sich bei Wanderwegen bewährt haben. Die Bestimmungen werden vereinheitlicht und harmonisiert.

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