notifications
Obwalden

Für Obwaldner Planer bleibt noch viel zu tun

Der Bundesrat hat den ersten Teil des Obwaldner Richtplans genehmigt, womit auch der Einzonungsstopp aufgehoben werden kann. Es müssen aber noch einige Anpassungen vorgenommen werden.
In Lungern (Bild) und Giswil weisen laut dem Bundesrat eher zu viel Bauzonen aus. (Bild: Daniel Reinhard)

Florian Arnold

Spätestens seit Mai 2019 sollte jeder Kanton über einen revidierten Richtplan verfügen. So schrieb es das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung vor. In Obwalden dauerte der politische Prozess bis zum fertigen Plan allerdings länger. Grund dafür waren umfangreiche Abklärungen mit den Gemeinden, ein öffentliches Mitwirkungsverfahren und der politische Genehmigungsprozess. Aufgrund der Verzögerung galt nach Ablauf der Frist vorerst ein Einzonungsstopp. Für die Genehmigung einigten sich der Bund und der Kanton auf ein zweigeteiltes Verfahren.

Nun hat der Bundesrat den ersten Teil des Richtplans genehmigt, der die Kapitel Raumentwicklungsstrategie und die Siedlung umfasst. «Das sorgt für Planungssicherheit für die Zukunft», sagt ein erfreuter Baudirektor Josef Hess. Weiterhin ausstehend ist die Genehmigung der übrigen Teile Verkehr, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit. Mit der Genehmigung dieser rechnet der Regierungsrat im Herbst 2020.

«Einzonungswelle» wird ausbleiben

Entscheidend ist für den amtierenden Landammann, dass jetzt der Einzonungsstopp wieder aufgehoben ist. Dass es nun zu einer «Einzonungswelle» kommt, erwartet Hess aber nicht. «In Zukunft werden für die Gemeinden strenge Rahmenbedingungen herrschen», erklärt er. Denn künftig müssen die Gemeinden ausweisen, dass der Bedarf für zusätzliches Bauland gegeben ist, dass vorhandene Reserven ausgeschöpft sind und nicht durch «innere Verdichtung» Potenzial geschaffen werden kann. «Bevor diese Nachweise nicht erbracht sind, wird es keine neuen Einzonungen geben», erklärt der Baudirektor. Entsprechende Vorgaben macht auch der Bundesrat.

Gerade was die Verdichtung angehe, würden die Gemeinden und der Kanton am gleichen Strick ziehen. Denkbar sind da etwa die Aufstockung bestehender Gebäude, das Schliessen von Baulücken (unüberbaute Parzellen) oder dichtere Bauweise beim Ersatz von alten Gebäuden. Hess betont aber: «Das ist ein anspruchsvolles Thema.» Zwar komme der sparsame Umgang mit Bauland überall gut an. «Wenn aber die Verdichtung vor der eigenen Haustüre stattfinden soll, gibt es häufig Widerstand.»

Hemmschuh wurde im Vornherein gelöst

Der Bundesrat unterstützt die Obwaldner Raumentwicklungsstrategie. Noch verstärkt werden müssen aus Sicht des Bundes die Aspekte Natur und Landschaft, Landwirtschaft und Energie. Wesentliche Vorbehalte brachte der Bundesrat bei der Dimensionierung der Arbeitszonen und der möglichen Erweiterung des Siedlungsgebiets an. «Hier waren vor der Genehmigung des ersten Teils nochmals intensive Verhandlungen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung notwendig, um Einschränkungen zu vermeiden, welche die Entwicklung des Kantons unnötig gehemmt hätten», erklärt der Baudirektor.

Im Richtplan sind 1088 Hektaren als Siedlungsgebiet des Kantons Obwalden ausgewiesen. Nur unter Vorbehalt genehmigt der Bundesrat einzelne Flächen, die neu dem Siedlungsgebiet zugeordnet sind oder aus diesem gestrichen werden. Es geht dabei um eine isolierte Kleinbauzone sowie um Campingplätze in sechs Gemeinden. Zudem präzisiert der Bundesrat, in welcher Form Siedlungsgebietserweiterungen in Zukunft erfolgen müssten.

Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass in Obwalden in den kommenden 15 Jahren die aktuellen Bauzonen nicht ausreichen werden. Die Rede ist von einer Auslastung von 102,4 Prozent. Dabei präsentiert sich die Situation in den sieben Gemeinden sehr unterschiedlich: So sind die Bauzonen von Giswil und Lungern eher zu gross, während die Gemeinden im unteren Sarneraatal ein weiteres Wachstum aufnehmen werden. Sämtliche Gemeinden müssen nun dem Richtplan entsprechend ihre Nutzungsplanung anpassen.

Absprache mit Bundesamt nötig

Bereits vorher muss der Kanton gemäss Auflage des Bundesrats in Gemeinden mit grosszügigen Bauzonen einzelne Flächen vor einer Überbauung schützen. Dies kann zum Beispiel mit der Ausscheidung von Planungszonen passieren. Für die Arbeitszonen sind gemäss Bundesrat noch konkretere Vorgaben zur Dimensionierung und Kriterien für allfällige Einzonungen zu erarbeiten. Bis genehmigte Richtplaninhalte dazu vorliegen, muss der Kanton daher Entscheide zur Einzonung neuer Arbeitszonen dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eröffnen.

Fest steht somit also: Durch die Genehmigung des Bundesrats geht den Obwaldner Richtplanern die Arbeit nicht aus. «Die Vorgaben des Bundes sind verbindliche Hausaufgaben. Diese sind aber nicht überraschend», sagt Josef Hess. Die Gemeinden sind nun gefordert, gemeinsam mit dem Kanton einen Masterplan zu erstellen und anschliessend bis 2025 ihre Zonenpläne zu überarbeiten.

Kommentare (0)