Uri

Für Kutschen gab es Verkehrsregeln wie heute für die Autos

Die Postkutsche von Seelisberg musste sich ebenfalls an die kantonale Verordnung über das Fuhrwesen halten.
Jeder Kutscher benötigte einen «Fahrausweis» vom Polizeikommando von Uri, um ein Fuhrwerk steuern zu dürfen.
Foto:  Christoph Näpflin

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beherrschten noch Pferdefuhrwerke das Strassenbild in Uri. Um einen geordneten Betrieb auf den damals teilweise noch schmalen Strassen zu gewähren, verfügte der Landrat vom Kanton Uri am 15. Oktober 1906 eine Verordnung über «das Fuhrwesen und die Ausübung des Kutschergewerbes». Gleichzeitig legte er auch die Tarife für die verschiedenen Fahrziele in Uri fest. Wer als Kutscher arbeiten wollte, musste zudem vom Polizeikommando Uri ein Zeugnis dafür erwerben und dieses alljährlich erneuern lassen. Das Zeugnis bestätigte, dass der Träger des Ausweises «nach gehöriger Erfüllung sämtlicher durch das Kutscherreglement vorgeschriebenen Erfordernisse als Kutscher angeschrieben worden und zur Ausübung dieses Berufes berechtigt ist».

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