Lange Zeit war im Kanton Uri die Regierung für die administrativen Belange der Gerichte zuständig. Seit der Schaffung der Justizverwaltung auf den 1. Januar 2020 hin verwalten sich die richterlichen Behörden unter der Leitung des Obergerichts selbst. In Zuge dessen wurde auch die Gerichtsgebührenverordnung revidiert, womit neu das Obergericht für den Erlass des Reglements über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsgebühren zuständig ist. Das entsprechende Reglement trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.
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