Gesundheitswesen

Für die Anzahl der Fachärzte im Kanton Zug gibt es künftig eine Obergrenze 

Elf Fachrichtungen werden von der Totalrevision der Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten betroffen sein. Die Anzahl der Fachärzte soll mittels Höchstzahlen festgelegt werden.
Für Augenärztinnen und Augenärzte werden im Kanton Zug künftig Höchstzahlen gelten.
Foto: Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone
Betroffen von der Festlegung der Höchstzahlen sind im ambulanten Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte, die über die obligatorische Krankenversicherung Leistungen erbringen. Bislang legte der Bund diese Höchstzahlen fest.

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