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Luzern

Für Arbeitslose im Kanton Luzern gelten neue Regelungen

Seit Anfang Jahr können sich Arbeitslose nicht mehr bei der Wohngemeinde melden. Der Kanton Luzern passt nun das kantonale Gesetz dem geltenden Bundesrecht entsprechend an. Ausserdem gelten neue Zuständigkeiten bei Einsprachen.
Arbeitslose im Kanton Luzern müssen sich neu in einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Im Kanton Luzern sind seit Anfang Jahr sämtliche Gemeindearbeitsämter aufgelöst. Neu müssen sich arbeitslose Personen bei einem der fünf regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt.

So entspricht die im Kanton Luzern bisher geltende Regelung, wonach die Versicherten die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim Arbeitsamt der Wohngemeinde einzureichen haben, nicht mehr dem Bundesrecht. Entsprechend passt die Luzerner Regierung das kantonale Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) an.

Ausserdem wurde die Zuständigkeit bei Einsprachen neu verteilt: Seit rund sieben Monaten bearbeitet die «Kantonale Amtsstelle und Recht» des Sozialversicherungszentrums «WAS» die Einsprachen gegen Verfügungen der RAV. Damit werde eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt und die RAV würden entlastest. Nach dem geltenden kantonalen Recht kann der Bereich «Kantonale Amtsstelle und Recht» aber nicht als Einspracheinstanz tätig sein – deshalb wird auch hier das Gesetz angepasst.

Die vorgesehenen Änderungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich positiv aufgenommen.
Die erste Beratung im Luzerner Kantonsrat sei für die September-Session 2022 vorgesehen und die zweite Beratung für die Oktober-Session 2022. Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. (pl)

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