Dem Beschuldigten wurden sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Schändung, Pornografie, Inzest, das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder sowie die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zur Last gelegt. Dafür sollte der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt werden.
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