Zuger Strafgericht

Freiheitsstrafe und Therapie für den Missbrauch des eigenen Kindes

Das Zuger Strafgericht hat einen Mann verurteilt, der seine minderjährige Tochter jahrelang systematisch sexuell missbraucht hat.
Der Gerichtssaal des Zuger Strafgerichts.
Foto: Stefan Kaiser
(Zug, 22. 2. 2024)

Dem Beschuldigten wurden sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Schändung, Pornografie, Inzest, das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder sowie die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zur Last gelegt. Dafür sollte der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt werden.

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