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Obwalden

Frei laufende Hunde gefährden die Tiere im Naturschutzgebiet

Es soll vermieden werden, dass Hunde Wildtiere jagen, verletzen oder sogar töten. Der Kanton Obwalden ruft deshalb zur Einhaltung der Leinenpflicht auf.
Nicht überall wird mit Tafeln auf die Leinenpflicht hingewiesen. (Bild: PD)

Das Amt für Wald und Landschaft Obwalden sorgt sich um das Wohlergehen der Wildtiere in den Naturschutzzonen. Wie das Amt mitteilt, mehrten sich bei den kantonalen Fachstellen die Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich immer mehr Hundebesitzer nicht an die geltende Leinenpflicht in den Naturschutzzonen halten würden.

Gerade im Gebiet Langis/Kaltbad scheine sich die Situation deutlich zu verschlechtern, da hier auf engem Raum viele Besucher zum Langlaufen, Schneeschuhlaufen oder Wandern zusammenkommen und auch ihre Hunde mitbringen.

Ganzjährige Leinenpflicht in den Naturschutzzonen

In den Naturschutzzonen gilt laut dem Amt für Wald und Landwirtschaft die Leinenpflicht für Hunde ganzjährig, in den Wildruhezonen im Gebiet der Moorlandschaft vom 1. Dezember bis zum 15. Juli. In den übrigen Wildruhezonen gilt die Leinenpflicht bis zum 30. April. Zudem gilt in Obwalden – mit Ausnahme der Gemeinden Alpnach und Engelberg – in und entlang von allen Wäldern eine Leinenpflicht. Die Naturschutz- und Wildruhezonen sind vor Ort ausgewiesen.

Wildtiere müssen im Winter Energie sparen

Um Energie zu sparen, beschränken die am Glaubenberg vorkommenden Birk- und Schneehühner, aber auch Rehe, Gämsen, Hirsche, Schneehasen und Feldhasen ihre Aktivitäten im Winter auf ein Minimum. Sie halten sich bevorzugt dort auf, wo sie auf engstem Raum Nahrung, Deckung vor Fressfeinden und Schutz vor Kälte finden. Durch das Aufscheuchen oder gar Jagen der Wildtiere durch frei laufende Hunde erfahren die Tiere Stress und verbrauchen lebensnotwendige Energiereserven. Dies kann in den schlimmsten Fällen zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen.

Die Leinenpflicht für Hunde ist im Reglement der Naturschutzzonen und der Wildruhezonen sowie in der Hundeverordnung der einzelnen Gemeinden geregelt. Wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, riskiert eine Anzeige. Das Amt für Wald und Landwirtschaft kündigt an, dass zukünftig besonders in den Naturschutzzonen vermehrt Kontrolleinsätze durch die Kantonspolizei und die Wildhut oder Naturaufsicht durchgeführt werden. (nke)

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