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Strafgericht Zug
Mann nahm beim Auszug auch den Flügel mit – nun wurde er wegen Veruntreuung schuldig gesprochen
Als er aus seiner Mietwohnung auszog, nahm ein Mann Mobiliar im Wert von fast 30'000 Franken mit. Das Problem war nur: Es gehörte ihm nicht.
Obwohl er nicht seiner war, liess der Mieter einen Flügel im Wert von 20'000 Franken abtransportieren.
Die hohe Arbeitsbelastung der Strafbehörden ist allgemein bekannt. In die lange Liste der zu verhandelnden Fälle reiht sich immer mal wieder einer mit besonders skurrilem Sachverhalt. Ein Beispiel dafür ist die folgende Geschichte aus einer kleinen Gemeinde im Kanton Zug.