Kanton Luzern

Finanzierung von pflegenden Angehörigen: Regierung pocht auf nationale Regelung

Das Finanzierungsmodell von pflegenden Angehörigen steht in der Kritik. Die Politik fordert eine Überprüfung, der Kanton sieht keinen Handlungsbedarf.
Personen, die ihre Angehörigen pflegen, werden entlöhnt.
Foto: Symbolbild: Getty

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Erst seit einem Bundesgerichtsurteil von 2019 ist es möglich, dass sie einen Lohn für ihre Arbeit erhalten. Dafür müssen sie sich von einer Organisation mit Spitex-Lizenz anstellen lassen. Das Geld für die Entlöhnung der Pflegenden erhält die Organisation via Grundtarif der Krankenkasse und von der gepflegten Person. Zudem zahlt die Wohngemeinde einen Restkostenbeitrag. Es gibt aber immer mehr Kritik an privaten Spitex-Organisationen, die einen vergleichsweise kleinen Teil als Stundenlohn an die pflegenden Angehörigen weitergeben – und so hohe Gewinne einfahren.

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