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Zug

Finanzaufsicht des Kantons stellt Zuger Gemeinden ein gutes Zeugnis aus

Dieses Jahr ist alles etwas anders. Normalerweise kann die Zuger Finanzaufsicht Ende Juni mit der Überprüfung der gemeindlichen Jahresrechnungen beginnen. Nun müssen diese wohl zusammen mit den Budgets 2021 überprüft werden. Auslöser ist die Coronapandemie und die dadurch ausgelöste Verschiebung der Gemeindeversammlungen.
Die Zuger Finanzdirektion hat ihre Räume in der Eichstätte an der Baarerstrasse in Zug. 
(Bild: Bruno Arnold)

Harry Ziegler

Im Kanton Zug wurden wegen der Coronapandemie die meisten Gemeindeversammlungen im Frühling abgesagt oder verschoben. An den Frühlingsgemeindeversammlungen werden jeweils die Jahresrechnungen genehmigt. Die Verschiebungen hatten auch Auswirkungen auf die Arbeit der Finanzaufsicht. Diese ist seit 2018 bei der Finanzdirektion angesiedelt. Früher wurde die Finanzaufsicht über die Gemeinden durch die Direktion des Innern wahrgenommen. Eine Gesetzesänderung und die dadurch ausgelöste Reorganisation machten die Verschiebung möglich.

Dass die Finanzaufsicht im Finanzdepartement angesiedelt ist, macht rein fachlich Sinn. Die Fachpersonen im Departement können die finanziellen Fachfragen direkt beantworten, «was natürlich sehr effizient ist und dem Zuger Anspruch der kurzen Behördenwege entspricht», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Für alle anderen Bereiche der Gemeindeaufsicht ist jedoch weiterhin die Direktion des Innern zuständig.

Was tut die Finanzaufsicht?

«Die Finanzdirektion übt die Finanzaufsicht über die Gemeinden aus und prüft in dieser Funktion die Jahresrechnungen und Budgets der 33 Einwohner-, Kirch- und Bürgergemeinden sowie der elf Korporationsgemeinden», so Tännler. Die Gemeinden reichen in normalen Jahren die Jahresrechnungen bis zum 30. Juni ein. Heuer hätte man aber nicht auf den Termin gepocht. Der Grossteil der Jahresrechnungen 2019 dürfte nun in den kommenden Tagen und Wochen bei der Finanzdirektion eintreffen. Zusammen mit den Budgets 2021. Die Beurteilung durch die Finanzdirektion ist keine Revision, dafür haben die jeweiligen Gemeinden ihre Rechnungsprüfungskommission. Die Finanzfachleute beurteilen primär, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und ob sich die Gemeindefinanzen im Lot befinden. Mit diesen Prüfungen soll einerseits das Risiko einer hohen Verschuldung früh erkannt werden, andererseits sollen so auch erhebliche Pflichtverletzungen, Missstände oder strafbare Handlungen entdeckt werden.

Entdeckt die Finanzaufsicht Unregelmässigkeiten oder muss eine hohe Verschuldung befürchtet werden, kommt das Gemeindegesetz zum Zug. Dieses regelt in den Paragrafen 37 bis 39 das aufsichtsrechtliche Einschreiten durch den Regierungsrat. Wenn nötig, beantragt die Finanzdirektion beim Regierungsrat, die Gemeindebehörde zu ermahnen, eine Untersuchung einzuleiten oder Massnahmen zu treffen. In Paragraf 39 sind die folgenden Massnahmen aufgelistet:

  • Aufhebung von Beschlüssen, Entscheiden oder Wahlen der Gemeindeorgane;
  • Erteilung verbindlicher Weisungen an die Gemeindeorgane;
  • ersatzweiser Erlass von Beschlüssen, Reglementen, Entscheiden und ersatzweise Durchführung von Wahlen;
  • Suspendierung von Gemeindeorganen im Amt;
  • in besonders schweren Fällen Übertragung der Gemeindeverwaltung an einen Sachwalter.

«Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Gemeinden ist positiv und bereichernd», hält Finanzdirektor Tännler fest. Er könne den gemeindlichen Behörden für ihre Arbeit ein grosses Lob aussprechen:

«Seit wir die Rechnungen und Budgets der Gemeinden prüfen, sind wir auf keine groben Fehler oder Unstimmigkeiten gestossen.»

Dies sei umso bemerkenswerter, wenn man sich vor Augen führe, dass nicht immer Profis am Werk seien. Viele Aufgaben in Zuger Kirch-, Bürger- und Korporationsgemeinden werden im Nebenamt erledigt. Um Personen ohne tiefere Kenntnis oder Erfahrung mit den Gegebenheiten des öffentlichen Rechnungswesens vertraut zu machen, führt die Finanzdirektion regelmässig Informationsveranstaltungen durch. Dabei werden den Teilnehmenden auch die aktuellen Empfehlungen der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und das anzuwendende Rechnungslegungsmodell «HRM2» aufgezeigt. Gemäss Tännler lohne sich dieser Aufwand. Die Finanzdirektion sei bisher noch nicht verpflichtet gewesen, einzuschreiten, sondern habe sich in ihren Rückmeldungen auf Tipps und Vorschläge beschränken können.

Jahresrechnungen fliessen in Statistiken ein

Gestützt auf die Jahresrechnungen der Zuger Einwohnergemeinden veröffentlicht die Finanzdirektion auf der Statistik-Website des Kantons Finanzkennzahlen und Übersichten über die Erfolgs- und die Investitionsrechnungen. In der Publikation «Zug in Zahlen», die von der Zuger Kantonalbank zusammen mit der Fachstelle Statistik herausgegeben wird, werden zusätzlich Informationen zum Zuger Finanzausgleich und zu den Steuern veröffentlicht. «Damit schafft die Finanzdirektion auch Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit», so Tännler.

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