1. August im Kanton Luzern

Selbst Wunderkerzen oder Knallerbsen sind verboten – werden aber fleissig gekauft

Vor dem Nationalfeiertag geniessen Kleinstfeuerwerke in Luzerner Läden «grosse Beliebtheit». Dabei darf gar nichts abgebrannt werden – der Kanton warnt selbst vor noch so kleinen Zündquellen.
Im Kanton Luzern dürfen aktuell auch keine Wunderkerzen gezündet werden.
Foto: Symboldbild: Adobe Stock

Die Regelung mag absurd erscheinen: Im ganzen Kanton Luzern herrscht striktes Feuerwerksverbot – Geschäfte dürfen Feuerwerk aber trotzdem verkaufen. Immerhin hat die Luzerner Polizei im Hinblick auf den 1. August laut eigenen Angaben «sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Verkaufsbewilligungen kontaktiert und für die aktuelle Situation sensibilisiert». Offenbar mit Wirkung: «Die meisten verzichten freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerk.»

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-