Die Regelung mag absurd erscheinen: Im ganzen Kanton Luzern herrscht striktes Feuerwerksverbot – Geschäfte dürfen Feuerwerk aber trotzdem verkaufen. Immerhin hat die Luzerner Polizei im Hinblick auf den 1. August laut eigenen Angaben «sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Verkaufsbewilligungen kontaktiert und für die aktuelle Situation sensibilisiert». Offenbar mit Wirkung: «Die meisten verzichten freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerk.»
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