Es ist der 6. Februar 2025, ein Donnerstag, als eine Urnerin erfährt, dass ihr Konto bei der Raiffeisenbank Urner Unterland gepfändet wurde. In ihrer Abwesenheit. Verfügt wurde dies vom regionalen Betreibungsamt Erstfeld. Damit ist die Frau, in der Folge Petra genannt, was nicht ihr richtiger Name ist, nicht einverstanden. Petra wird ein paar Tage später persönlich vorstellig und reicht Beschwerde gegen diesen Entschluss ein. Sie stellt einen Antrag auf «Befreiung von der Steuerpflicht eines nicht vorhandenen Fernsehkonsums», wie aus dem Entscheid des Urner Obergerichts hervorgeht.
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