Obergericht Uri

Fernsehrechnung nicht bezahlt, Konto gepfändet

Eine Frau hat sich gegen die Pfändung ihres Kontos gewehrt. Ohne Erfolg. Das Obergericht Uri weist ihre Beschwerde ab.
Die Urnerin soll nach ihren Angaben den Fernseher gar nicht gebraucht zu haben.
Foto: Rapideye/E+

Es ist der 6. Februar 2025, ein Donnerstag, als eine Urnerin erfährt, dass ihr Konto bei der Raiffeisenbank Urner Unterland gepfändet wurde. In ihrer Abwesenheit. Verfügt wurde dies vom regionalen Betreibungsamt Erstfeld. Damit ist die Frau, in der Folge Petra genannt, was nicht ihr richtiger Name ist, nicht einverstanden. Petra wird ein paar Tage später persönlich vorstellig und reicht Beschwerde gegen diesen Entschluss ein. Sie stellt einen Antrag auf «Befreiung von der Steuerpflicht eines nicht vorhandenen Fernsehkonsums», wie aus dem Entscheid des Urner Obergerichts hervorgeht.

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