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Sustenpass

F/A-18-Absturz am Sustenpass: Pilot und Flugverkehrsleiter müssen sich vor Gericht verantworten

Siebeneinhalb Jahre nach dem Absturz eines F/A-18 am Sustenpass stehen zwei Personen vor Gericht. Sie wurden unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. 
Der F/A-18-Kampfjet zerschellte östlich des Hinter Tierberg in der Region Sustenpass. 
Bild: Bild: Alexandra Wey / Keystone (31. 8. 2016)

Ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Schweizer Luftwaffe müssen sich nach dem tödlichen F/A-18-Absturz am Sustenpass im Jahr 2016 vor Gericht verantworten. Gegen die beiden wurde Anklage erhoben, wie die Militärjustiz mitteilt. Die Verhandlung beginnt am 4. Januar vor dem Militärgericht 2 in Muttenz. Die beiden Personen müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässigem Missbrauch und Verschleuderung von Material verantworten. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Unfall kam es am Nachmittag des 29. August 2016 beim Training in der Region Sustenpass zwischen den Kantonen Bern und Uri. Zwei F/A-18 sollten gegen einen F-5-Tiger den Luftkampf üben. Wegen Wolken hatten die Piloten keinen Sichtkontakt und flogen nach Instrumentenflugregeln. Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Kollegen mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars misslang, halten die militärischen Untersuchungsrichter im Schlussbericht fest.

Der Pilot nahm deshalb für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen auf. Der Skyguide-Fluglotse gab ihm die Anweisung, auf eine Flughöhe von 10’000 Fuss oder 3048 Meter über Meer aufzusteigen. Der Pilot befolgte das. 58 Sekunden nach dem letzten Funkkontakt prallte er auf einer Höhe von 3319 Metern über Meer etwa elf Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs in die Westflanke des Bergs. Der 27-jährige Pilot kam ums Leben. Seine F/A-18 C Hornet zerschellte an der Felswand.

Gemäss den Vorschriften beträgt die Mindestflughöhe für das Instrumentenflugverfahren im Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, 15’000 Fuss (4572 Meter über Meer). Neben der mutmasslich zu tief angegebenen Flughöhe könnten auch technische Faktoren mitgespielt haben, hält der Bericht fest. (rem)

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