Im März wurde der ehemalige VBL-Direktor Norbert Schmassmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt – bei zwei Jahren Bewährung. Er wurde des mehrfachen Betrugs sowie Leistungs- und Abgabebetrugs schuldig gesprochen: Er habe als Direktor dazu beigetragen, dass die VBL viel zu hohe ÖV-Subventionen erschlichen haben. Am vergangenen Dienstag teilte Schmassmann mit, das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts nicht weiterzuziehen, obwohl er sich selber als unschuldig betrachtet. Im Interview mit unserer Zeitung äussert er sich zu seinen Beweggründen.
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