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Zug

Erweiterung Schulanlage Herti: Wird die Grösse der Gesamtinvestition heruntergespielt? – Die SVP will's wissen

Zusätzliche 37 Millionen Franken sind im Objektkredit von 66,3 Millionen Franken nicht enthalten und wurden zusätzlich als «gebundene» Ausgaben vom Stadtrat beschlossen. Unrechtmässig, findet die städtische SVP-Fraktion in einer Interpellation.

Tijana Nikolic

Im Juli hat der Zuger Stadtrat die Vorlage Neubau zur Erweiterung der Schulanlage Herti mit einem Objektkredit von rund 66,3 Millionen Franken verabschiedet. Mit dem Erweiterungsneubau der Schulanlage Herti möchte die Stadt der Raumnot und dem steigenden Schulraumbedarf im Schulkreis Herti/Letzi begegnen.

Die Kosten von 22,8 Millionen Franken für die Sanierung und Umnutzung des bestehenden Schulgebäudes für die schulergänzende Betreuung werden als «gebundene» Ausgaben vom Stadtrat beschlossen.

«Diese Summe ist auch im Vergleich zu früheren höheren Investitionen der Stadt Zug wie der Bossard-Arena, dem Landis & Gyr-Gebäude und dem Zurlaubenhof als sehr hoch einzuschätzen», findet die städtische SVP-Fraktion und reicht deswegen die Interpellation «Gebundene Ausgaben: Wenn sich der Stadtrat an einer einzigen Sitzung höhere ‹gebundene› Ausgaben bewilligt als im Schnitt der letzten fünf Jahre gesamthaft in der ganzen Stadt investiert wurde» ein sowie eine kleine Anfrage zum Paragrafen 26 im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) «Gebundene Ausgaben».

60 Prozent höher als der Bau der Bossard-Arena

Bereits im Jahre 2013 scheiterte eine frühere Vorlage einer Erweiterung der Schulanlage Herti an den zu hohen Kosten, was damals von einer Mehrheit des Grossen Gemeinderats Zug als inakzeptabel beurteilt wurde.

Neben den zusätzlichen 22,8 Millionen Franken rechnet die Fraktion Mietkosten für die Provisorien von jährlich 2,9 Millionen dazu. Die, sowie die Baukosten für die Vorbereitungsarbeiten und den Rückbau betragen insgesamt 14,2 Millionen Franken. Die sind in dem Objektkredit ebenso nicht enthalten und wurden zusätzlich als «gebundene» Ausgaben vom Stadtrat beschlossen, ist der Interpellation zu entnehmen.

Daher würden der Umbau, der Neubau und die Provisorien für das neue Schulhaus zusammengerechnet 103,64 Millionen Franken kosten. Das heisst, der Kredit ist fast doppelt so hoch wie der damalige politisch hochumstrittene Kauf der Gubelstrasse 22 und rund 60 Prozent höher als der Neubau der Bossard-Arena, hält die SVP fest.

Wird Grösse der Gesamtinvestitionen heruntergespielt?

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass im Fall der Vorlage Herti, die vom Stadtrat bewilligten «gebundenen» Ausgaben in der Höhe von zusammen 37 Millionen Franken nicht als «gebunden» bewilligt werden können. Zweck und vorhandene Kapazitäten der Schulanlage werden nämlich ganz erheblich verändert, was nach dem Paragraf 26 des FHG nicht der Fall sein dürfte.

Es sei Zweck und Inhalt des Herti-Umbaus, dass die vorhandenen Kapazitäten ganz erheblich verändert werden und zudem gehe es insbesondere um eine Veränderung der heute bestehenden Schulanlagen zur neuen Verwendung für die schulergänzende Betreuung, finden die bürgerlichen Gemeinderäte.

Die 37 Millionen Franken würden somit integral zum vollständigen Objektkredit gehören. Dieser dürfe nicht nach Belieben des Stadtrates in verschiedene Teilbereiche aufgesplittet werden. Das Volk muss an der Urne über die Gesamtkosten des Verpflichtungskredites der Vorlage abstimmen können, ganz besonders dann, wenn die gebundenen Kosten 35,8 Prozent des Gesamtprojektes betragen, ist der Interpellation zu entnehmen.

Aber auch deshalb, weil die stadträtliche Argumentation zu den gebundenen Ausgaben kaum schlüssig ist. Es bestehe bei der städtischen SVP der Verdacht, dass die wahre Grösse der Gesamtinvestitionen heruntergespielt werde.

«Gebundene» Ausgaben der letzten fünf Jahre

Gemäss Jahresrechnung 2021 wurden in den letzten Jahren folgende Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen getätigt, wie die SVP-Fraktion berechnet:

2017: 37 Millionen Franken
2018: 21,2 Millionen Franken
2019: 29,2 Millionen Franken
2020: 16 Millionen Franken
2021: 19,5 Millionen Franken (Budget 43,6 Millionen Franken)
Dabei liegt der Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre bei 24,6 Millionen Franken.




In der Interpellation möchte die SVP nun im Detail wissen, welche Beträge von 2017 bis 2022 vom Stadtrat als «gebunden» beschlossen und ausgeführt wurden.

In der zusätzlichen kleinen Anfrage der SVP-Fraktion wird der Stadtrat gebeten, seine rechtlichen Erwägungen zu seinem Entscheid beim Projekt «Neubau und Erweiterung der Schulanlage Herti; Objektkredit» unter dem Paragrafen 26 des FHG ausführlich darzulegen und dazu ähnliche frühere Gerichtsentscheide aus der Praxis heranzuziehen.

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