18.11.2025, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 18.11.2025, 05:41 Uhr
Alexander von Däniken
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Am 30. November stimmt die Schweizer Bevölkerung darüber ab, ob bei Erbschaften von über 50 Millionen Franken eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden soll. Bis jetzt werden Erbinnen und Empfänger von Schenkungen kantonal sehr unterschiedlich zur Kasse gebeten. Das wird bei einem Blick auf die Antworten der Luzerner Regierung auf eine Anfrage deutlich, welche die Buttisholzer Mitte-Kantonsrätin Helen Affentranger-Aregger eingereicht hat.
