Luzerner Gemeinden

Erbschaftssteuer wird Thema im neuen Luzerner Finanzleitbild

38 Luzerner Gemeinden erheben bei direkten Nachkommen eine Erbschaftssteuer. Eine Abschaffung dieser Steuer oder eine Erhöhung der Freigrenze stellt der Regierungsrat noch dieses Jahr zur Debatte.
Direkte Nachkommen müssen im Kanton Luzern je nach Gemeinde Erbschaftssteuern zahlen.
Foto: Symbolbild: Manuela Jans-Koch

Der Kanton Luzern erhebt zwar keine Erbschaftssteuer für Nachkommen, erlaubt aber den Gemeinden, dies zu tun. 38 der 79 Kommunen fordern denn auch eine solche Abgabe ein. Dieses System sei kompliziert, uneinheitlich und mache Luzern im interkantonalen Vergleich unattraktiv, argumentiert FDP-Kantonsrätin Sarah Arnold. Die Adligenswilerin hat deshalb mit einer Motion verlangt, diese Steuer abzuschaffen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-