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Obergericht
Er darf nicht Ersatzrichter werden – trotzdem steht Stefan Thöni zur Wahl
Stefan Thöni erfüllt die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht, dennoch steht er bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel. Nun soll die kuriose Rechtslage geändert werden.
Das Obergericht braucht ein neues Ersatzmitglied. Diese kommen etwa zum Einsatz, wenn die Falllast hoch ist, ordentliche Mitglieder in den Ausstand treten müssen oder wegen Krankheit oder Ferien ausfallen.