(mu) Gemäss der Covid-Verordnung des Bundesrates musste in belebten Fussgängerbereichen von Wintersportorten eine Maskenpflicht eingeführt werden. Nach Ostern sei für den Einwohnergemeinderat nun der Zeitpunkt gekommen, diese generelle Maskenpflicht im Dorfzentrum aufzuheben. Das schreibt die Gemeinde in ihrem jüngsten Info-Bulletin.
Die Maske müsse gemäss den Vorschriften des Bundes aber nach wie vor getragen werden, wenn es so viele Personen habe, dass der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden könne. Die Plakate im Dorfzentrum, welche auf die generelle Maskenpflicht hinwiesen, würden dementsprechend ersetzt.
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