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Umwelt

Elf Fälle weniger als im Vorjahr: Im Kanton Luzern gibt es weniger Gewässerverunreinigungen

Im Kanton Luzern wurden im Jahr 2023 insgesamt 66 Fälle von Gewässerverunreinigungen gezählt. Bei acht Fällen kam es zu einem Fischsterben.
Im Februar letzten Jahres kam es aufgrund einer Gewässerverunreinigung im Mühlekanal in Malters zu einem Fischsterben.
Bild: Bild: zvg

Im Kanton Luzern wurden die Gewässer im Jahr 2023 weniger verunreinigt als noch im Vorjahr. So kam es zu insgesamt 66 Fällen von Gewässerverunreinigungen. Noch ein Jahr zuvor wurden elf Fälle mehr gezählt. Dazu liegt die neuste Zahl deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2023 mit 79 Fällen. Diese Entwicklung sei erfreulich, heisst es von Seiten des Kantons.

Dennoch hält er in der Mitteilung fest: «Jede Gewässerverunreinigung ist eine zu viel». Da die Fallzahlen von Jahr zu Jahr stark schwanken, könne auch noch nicht von einem nachhaltigen Rückgang gesprochen werden. Klar ist zudem: Von den 66 Gewässerverunreinigungen waren acht solche mit Fischsterben. Auch hier verringerte sich die Anzahl. So waren es zuvor noch 14 Fälle.

Löschwasser verursachte eine Verunreinigung in Menznau im August.
Bild: Bild: zvg

Für insgesamt 24 Fälle waren Industrie- und Gewerbebetriebe verantwortlich (Vorjahr 20 Fälle). 18 Gewässerverunreinigungen stammten von landwirtschaftlichen Betrieben (gleich wie im Vorjahr). Gezählt wurden neun Gülleunfälle. In vier Fällen waren technische Mängel die Ursache. Seit 2020 werden jährlich rund 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe entsprechend überprüft. Dies führe zur Behebung von baulichen Mängeln, eine stärkere Sensibilisierung sei erreicht worden.

Im vergangenen Jahr waren mehr Gewässer durch Baustellenabwasser verschmutzt gewesen. Die Zahl hat sich von 12 im Vorjahr auf 15 erhöht. Unsachgemäss entsorgte Baustellenabwässer machten rund zwei Drittel aller Gewässerverunreinigungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe aus. Der Kanton werde die Gemeinden und Unternehmen vermehrt sensibilisieren, sodass die Gemeinden ihre Aufsichtspflicht bei Baustellen noch stärker wahrnehmen und die Unternehmen die gesetzlichen Auflagen und notwendige Sorgfaltspflicht einhalten. (lga/fmü)

Verschmutzung des Eggerswilerbach in Nottwil im September.
Bild: Bild: zvg
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