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Bezirksgericht Luzern

Eingeklemmter Jackenzipfel nicht ersichtlich: Freispruch für VBL-Chauffeur

«Nicht jeder Unfall ist strafbar», sagte der Verteidiger an der Verhandlung. So sieht es auch das Bezirksgericht Luzern. 

Ein in der Bustüre eingeklemmter Jackenzipfel brachte eine betagte Frau zu Fall . Für die Staatsanwältin liegt die Schuld beim Busfahrer. Er habe gleich in mehreren Punkten pflichtwidrig gehandelt. Für den Verteidiger hat der Busfahrer alles richtig gemacht. Der Unfall gründet für ihn auf unglückliche Umstände und nicht auf ein Fehlverhalten. Er forderte deshalb einen Freispruch.

Eingangstreppe zum Bezirksgericht Luzern
Bild: Bild: sam

Diesem Antrag folgte nun das Bezirksgericht Luzern. «Dass die Jacke in der Tür eingeklemmt war, war für den Beschuldigten weder auf den Monitoren noch im rechten Aussenspiegel ersichtlich», hält das Gericht in seinem kurz begründeten Urteil fest. Auch durfte sich der Beschuldigte auf das Sicherheitssystem, den Klemmschutz der Tür verlassen. Für das Gericht ist klar, der Mann hat die erforderliche Sorgfalt angewendet. Es spricht den Buschauffeur deshalb frei.

Die Verfahrenskosten von 2490 Franken gehen zu Lasten des Staates. Und die knapp 4000 Franken Anwaltskosten des Verteidigers des Busfahrers soll ebenfalls der Staat übernehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innert Frist mit Berufung beim Kantonsgericht Luzern noch angefochten werden. (sam)

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