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Luzern

Ein Winter ohne Jahreskonzerte: Die Luzerner Musikvereine darben

Eigentlich würden derzeit viele Musikvereine ihre Konzerte abhalten. Wegen Corona sind diese verboten. Das hat nicht nur finanzielle Folgen.
Kantonaler Musiktag 2014 in Wauwil.  (Bild: Pius Amrein (Wauwil, 31. Mai 2014))

Pascal Studer

Der Winter läutet eigentlich eine der schönsten Zeiten in der Blasmusikszene ein. Wenn die alljährlichen Jahres-, Winter-, Weihnachts- oder Neujahrskonzerte anstehen, können die Musikantinnen und Musikanten endlich das zeigen, was sie in den vergangenen Wochen akribisch geübt haben: ihr musikalisches Können.

Doch dieses Jahr ist alles anders. Zur Eindämmung der zweiten Welle hat der Bundesrat am 29. Oktober verboten, Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden durchzuführen. Betroffen sind gemäss Verordnung vor allem sportliche und kulturelle Veranstaltungen.

Die Musikgesellschaften sahen sich daher gezwungen, die Reissleine zu ziehen. Betroffen sind etwa das Jahreskonzert der Harmoniemusik Hitzkirchertal, das Winterkonzert der Harmoniemusik Luzern und Horw oder das Jahreskonzert des Blasorchesters Feldmusik Neuenkirch: Die Liste der abgesagten Konzerte in der Szene scheint endlos.

Bund hilft Musikvereinen finanziell

Mathias Vassali ist Vizepräsident des Luzerner Kantonal-Blasmusikverbands (LKBV) und verantwortlich für alle Fragen rund um Corona. Er betont, dass die derzeitige Situation für seine Verbandsmitglieder schwierig sei – vor allem deshalb, weil mit den abgesagten Konzerten eine wichtige Einnahmequelle wegfallen würde. Vassali ist sich sicher:

«Es gibt Löcher in den Kassen.»

Dies hat auch das Bundesamt für Kultur (BAK) erkannt. So haben die Bundesbehörden entschieden, Kulturvereinen im Laienbereich für abgesagte Anlässe unter die Arme zu greifen. Das BAK ermöglicht die Geltendmachung von Schäden für verbindlich programmierte Veranstaltungen. Die Entschädigung deckt dabei höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens, maximal 10'000 Franken können Vereine pro Kalenderjahr beantragen.

Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 8,7 Millionen Franken haben die Behörden schweizweit bereits gesprochen. Ein Teil davon ging auch nach Luzern, wo insgesamt 190 Gesuche der Musikvereine eingegangen sind. Fast alle Gesuche wurden bereits verarbeitet, eine Finanzspritze wurde nie verwehrt. Vassali findet für die Behörden entsprechend lobende Worte:

«Die Prozesse gingen sehr schnell. Der Bund macht hier eine sehr gute Arbeit.»

Vereine überbrücken mit Reserven

Den Vereinen kommt zudem entgegen, dass sie in den letzten Jahren gut gewirtschaftet haben. Daher ist die Krise für die meisten gemäss Vassali noch nicht existenzbedrohend. «Die Blasmusikvereine haben Reserven gebildet. Derzeit kämpfen sie nicht ums Überleben», sagt er. Hinzu käme, dass die Bundesgelder geholfen hätten, die Einbussen abzufedern. Auch die Musikvereine konnten nämlich von Kurzarbeitsentschädigung profitieren. «Einer der grössten Ausgabepunkte sind die Löhne der Dirigentinnen und Dirigenten», erklärt Vassali. Weil diese in der Regel nicht Mitglied der Vereine, sondern angestellt sind, kommen so die Kurzarbeitsentschädigungen zum Tragen.

Ein Verein, der sein Jahreskonzert absagen musste, ist das Blasorchester Feldmusik Neuenkirch. Die Erstklassband hat viele talentierte Musikantinnen und Musikanten in ihren Reihen. Dass diese derzeit nicht spielen können, tut weh. Dies sagt Präsidentin Monika Sommer-Baumann.

«Wir haben ein schwieriges Jahr hinter uns.»

Das Jahreskonzert ist die grösste Einnahmequelle des Blasorchesters. Weil diese jedoch wegfällt, haben die Verantwortlichen nun eine Ausfallentschädigung beim Bund angefordert. «Derzeit warten wir noch auf den Entscheid», sagt Sommer-Baumann. Die Umsätze der vergangenen Jahreskonzerte hätten stark variiert. Es sei daher schwierig, die Umsatzeinbussen genau zu beziffern.

Bundesgelder für kommendes Jahr reichen nicht

Problematisch ist vor allem, dass man derzeit nicht weiss, wie lange sich das Verbot noch hinzieht. Sommer-Baumann sagt: «Wir hoffen, dass es bald wieder besser läuft.» Sonst könnte die Lage aus finanzieller Sicht plötzlich bedrohlich werden.

Diesem Szenario will der Bund vorbeugen. Für das Jahr 2021 hat er daher Ausfallentschädigungen von 10 Millionen Franken für den Kultur-Laienbereich budgetiert. Im Gegensatz zur Entschädigung für abgesagte Anlässe im 2020 hält Mathias Vassali die Ausfallentschädigung für das kommende Jahr jedoch für zu gering. Er betont:

«10 Millionen reichen nicht. Wir brauchen mindestens das Doppelte.»

Er bemängelt zudem eine Ungleichbehandlung. So hatte der Bundesrat beispielsweise im Mai entschieden, Organisationen des Breiten- und Leistungssports für das nächste Jahr 100 Millionen Franken à fonds perdu zu sprechen. Vassali sagt: «Wir fühlen uns etwas benachteiligt.»

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