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Obwalden

Ein Obwaldner erhält Chef-Verbot nach zwei Konkursen

Er hat seinen zahlungsunfähigen Firmen Geld entzogen und ist daher unter anderem des betrügerischen Konkurses schuldig. Nun heisst es drei Jahre lang Finger weg von leitenden Stellen für einen ehemaligen Geschäftsführer aus Obwalden.
Der Gerichtssaal in Sarnen. (Symbolbild: Corinne Glanzmann)

Franziska Herger

Innerhalb eines Jahres gingen gleich zwei Firmen eines in Obwalden wohnhaften Mannes Konkurs. Und beide Male ging nicht alles mit rechten Dingen zu. Der wegen betrügerischen Konkurses, Misswirtschaft und Veruntreuung von Quellensteuern Angeklagte erschien am Mittwoch in Sarnen vor Kantonsgericht. Er soll unter anderem der ersten Firma wenige Tage vor dem Konkurs 61 000 Franken entzogen haben. Der Fall liegt inzwischen bald zehn Jahre zurück.

Als Geschäftsführer veranlasste er, dass die Summe für einen Auftrag nicht auf das Konto seiner bankrotten GmbH, sondern an eine zweite Gesellschaft überwiesen wurde. Diese Aktiengesellschaft hatte er kurz zuvor durch einen Geschäftspartner gründen lassen, als sich abzeichnete, dass die GmbH finanziell nicht mehr gesunden würde. Das Ganze hielt er in einer fingierten Rechnung der AG fest.

Doch auch dort blieb das Geld nicht lange – der Täter liess es sich vom Geschäftspartner auf sein Privatkonto überweisen oder gleich in bar aushändigen. Dadurch habe er zum Schaden der Gläubiger das Vermögen der GmbH vermindert, so die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in ihrer Anklage.

Täter musste von Zahlungsunfähigkeit wissen

Ab Juli 2009 war der Mann dann auch Geschäftsführer der AG. Bereits zu dem Zeitpunkt war die Firma zahlungsunfähig, was der neue Geschäftsführer laut Anklage wusste oder angesichts des tiefen Kontostands und des ständig wachsenden Stapels von Rechnungen hätte wissen müssen. Trotzdem entzog er der AG bis zum Konkurs im März 2010 insgesamt 185 000 Franken. Das Geld brauchte er laut Anklage unter anderem für private Zwecke. Er habe den Konkurs durch seine Misswirtschaft zumindest mitverursacht. Weiter habe der Mann dem Steueramt rund 2000 Franken Quellensteuern nicht abgeliefert.

Der Beschuldigte anerkannte die Anklage im Grundsatz. Daher hatte sich die Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung bereits geeinigt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, auf drei Jahre bedingt, sowie ein dreijähriges Tätigkeitsverbot, unter anderem als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer. Dies sei erforderlich, um den Beschuldigten von weiteren ähnlichen Straftaten abzuhalten, so der Staatsanwalt. Der Mann ist nicht nur einschlägig vorbestraft, sondern hat in der Zwischenzeit auch eine weitere Firma gegründet, über die erneut der Konkurs eröffnet wurde.

Das Gericht folgte der Anklage, verschärfte aber das Tätigkeitsverbot, indem es Ausnahmebestimmungen strich. Der Entscheid sei kein einfacher, sagte Gerichtspräsident Roland Infanger. Der Beschuldigte verfüge angesichts seines Vorstrafrenregisters und des Deliktsbetrags von fast einer Viertelmillion Franken über «erhebliche kriminelle Energie». Auch habe er sich durch das Verfahren kaum beeindrucken lassen. Die bedingte Freiheitsstrafe könne daher nur knapp gerechtfertigt werden. «Das ist Ihre letzte Chance. Wenn noch so etwas passiert, müssen Sie ins Gefängnis», warnte er den Täter.

Dieser hat Verfahrenskosten von rund 12 000 Franken zu tragen. Im Grundsatz anerkannte er auch Zivilforderungen über 106 000 Franken, die das Gericht ans Zivilverfahren verwies.

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