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Luzern

Drogenschmuggler soll fünf Jahre ins Gefängnis

Ein 48-Jähriger hat seinen Neffen in einer Luzerner Vorortgemeinde mindestens einmal mit Kokain beliefert. Laut Staatsanwaltschaft gehört er einer nigerianischen Drogenbande an. Sein Verteidiger sieht ihn eher als Opfer.

Der kräftige dunkelhäutige Mann mit dem kahlen Haupt hat bei der Befragung im Kriminalgericht Luzern laut und deutlich gesprochen. Ob er Kokain in die Schweiz geschmuggelt habe, wollte eine Richterin wissen. «Ja, einmal 2007. Aber nur 500 Gramm», betonte der 48-Jährige Bürger von Deutschland und Grossbritanien.

Er habe Kokain von einem «Jeff» in Amsterdam übernommen und zu seinem Neffen transportiert. Der Neffe war mit einer Schweizerin verheiratet und wohnte bei Luzern. Soweit stimmt die Ausführung des Beschuldigten, der sich seit zehn Monaten im vorzeitigen Strafvollzug befindet, mit der Anklageschrift überein.

Er lieferte die Drogen als «Bodypacker»

Doch laut Staatsanwaltschaft hatte er nicht nur 500 Gramm in die Schweiz eingeführt, sondern zwischen 2004 und 2008 mindestens 10 Kilogramm. Das Kokain packte er in Fingerlinge in 10-Gramm-Portionen ab. Rund 100 dieser Packungen schluckte er pro Transport und lieferte sie als sogenannter «Bodypacker» persönlich seinem Neffen. Der hatte 2004 mit Unterstützung nigerianischer Landsleute ein regionales Drogen-Netzwerk aufgebaut und liess sich laut Anklage vom Beschuldigten und weiteren Drogenkurieren Kokain bringen.

Zumindest ein weiteres Mal war der Beschuldigte als Drogenkurier unterwegs: Im März 2008 wurde er in Deutschland verhaftet, als er 100 Fingerlinge in seinem Körper mitführte. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Bei der Verhandlung am Mittwochmorgen beantragte die Staatsanwältin für ihn eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken. «Er war Mitglied eines afrikanischen Netzwerks das Drogenhandel im grossen Stil betrieb», sagte sie.

Benötigte Geld für die Beerdigung seiner Mutter

Der Verteidiger sah dies anders. Er gratulierte der Staatsanwältin. «Es stimmt vieles von dem, was sie herausgefunden haben», eröffnete er sein Plädoyer. Sein Mandant sei aber nicht der böse schwarze Mann, der Drogen an junge Leute verkaufe. «Er lieferte in der Schweiz nur einmal Kokain. Diese Tat hat er gestanden und dafür soll er bestraft werden.» Für das Delikt in Deutschland habe er aber mehr als gebüsst.

Der Mann leide unter den Verbrechen seiner Familie. Er sei in der Schweiz nicht vorbestraft und die Justizvollzugsanstalt Grosshof habe ihm einen tadellosen Führungsbericht ausgestellt. Das Kokain habe er transportiert, weil er von seinem Neffen Geld geliehen habe, das er für die Beerdigung seiner Mutter in Nigeria benötigte. Der Neffe habe ihm angeboten, die Schuld als Kurier abzuarbeiten. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt. Das Urteil wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

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