FCL-Aktionärsstreit

Triumph für Alpstaeg – nun hoffen beide Parteien auf eine gütliche Lösung

Für den FCL-Aktionär hat sich der Weiterzug des Strafbefehls gelohnt. Das Kriminalgericht beurteilte die Vorwürfe wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsführung gänzlich anders als die Staatsanwaltschaft.
FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg, hier im Hauptsitz der Swisspor in Steinhausen, hat nach dem Urteil des Kriminalgerichts allen Grund für gute Laune.
Foto: Boris Bürgisser (3. 9. 2024)

Als alles vorbei war, schritt ein lächelnder Bernhard Alpstaeg nach vorn und schüttelte der Richterin und den Richtern die Hände. Die vorangegangene, rund 45-minütige Urteilseröffnung am Luzerner Kriminalgericht verlief ganz nach seinen Vorstellungen. Das Gericht sprach den FCL-Aktionär und Swisspor-Patron frei von den Vorwürfen der versuchten ungetreuen Geschäftsführung und der Nötigung. Damit hat Alpstaeg sein Ziel vorerst erreicht. Weil er den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren wollte, gelangte er ans Kriminalgericht.

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