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Zentralschweiz

Die Vogelgrippe ist zurück

Nach einem Ausbruch der Tierseuche in einem Betrieb in Hüntwangen im Zürcher Unterland ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Schutzmassnahmen, um die Ausbreitung der hochansteckenden Virusvariante zu verhindern. Betroffen sind auch diverse Zentralschweizer Gewässer.
Karte mit Schutzzone (rot) und Überwachungszonen (orange) nach Vogelgrippe-Ausbruch in Hüntwangen ZH. Darin führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen. (Bild: BLV/ Aargauer Zeitung)

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Ein Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins sei nun der erste in der Schweiz, aufgetreten in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.

Seit Ende Oktober hätten Vogelgrippefälle bei wilden Wasservögeln in Europa stark zugenommen, steht in der Mitteilung weiter. In mehreren Ländern seien erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an Zentralschweizer Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko besteht laut den Behörden im direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wasservögeln.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLW) hat am Freitag entsprechende Massnahmen kommuniziert. Einerseits wurden Massnahmen für den betroffenen Betrieb im Kanton Zürich erlassen.

Andererseits wurden für die grossen Gewässer nördlich der Alpen Kontroll- und Beobachtungsgebiete festgelegt. Im Kanton Luzern sind dies die Reuss sowie der Vierwaldstätter-, Sempacher-, Hallwiler-, Baldegger- und Zugersee.

  • Auslauf-Einschränkung für Geflügel sowie Schwimm- und Laufvögel. Fütterung und Tränke müssen in einem geschlossenen Stall stattfinden. Wasserbecken müssen von wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt sein. Solle sich dies nicht umsetzen lassen, müssen die Tiere in einer geschlossenen Einrichtung gehalten werden.
  • Gänse und Laufvögel müssen vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden.
  • Vor dem Betreten des Stalls müssen Schuhe gewechselt, Überkleider angezogen und die Hände desinfiziert werden.
  • Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren müssen die Halterinnen und Halter Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und Krankheitssymptomen machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst informieren.
  • Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.

Gemäss Mitteilung des Kantons Luzern wird die Lage laufend beurteilt und die Massnahmen wenn nötig verstärkt. Die Massnahmen gelten vorerst bis Ende Januar. Registrierte Geflügelhalter werden mittel Allgemeinverfügung über die Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Geflügelhaltern ausserhalb des Kontrollgebiets wird dringend empfohlen, die Massnahmen freiwillig umzusetzen.

Weiter schreibt der Kanton Luzern:

«Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.»

Seit 2010 ist die Registrierung obligatorisch. Auf der Webseite des Veterinärdienstes Luzern gibt es Infos zur Registrierung und zu den Massnahmen. (lil)

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