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Luzern

Die Verbreiterung des Götzentalbaches in Dierikon wird ein Fall fürs Bundesgericht

Das Hochwasserschutzprojekt am Dierikoner Dorfbach verzögert sich weiter; der Beschwerdeführer hat den Fall weitergezogen.



(Bild: Chris Iseli (Dierikon, 8. Juni 2015))

Simon Mathis

Die geplante Verbreiterung des Götzentalbaches in Dierikon ist seit einigen Jahren blockiert. Ein Einwohner hat gegen das Hochwasserschutzprojekt des Kantons Luzern Einsprache erhoben. Anfang 2019 gelangte der Fall vors Kantonsgericht, im Februar wies dieses die Beschwerde ab. Wie der Gemeinderat Dierikon mitteilt, hat der Beschwerdeführer seine Einsprache nun ans Bundesgericht gezogen.

Damit zieht sich die Verbreiterung des Baches weiter hin. Der Kanton wollte 2018 mit den Bauarbeiten beginnen. Zuständig ist die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif). Das Projekt müsse infolge der Verzögerung noch nicht überarbeitet werden, schreibt die Dienststelle auf Anfrage. Allerdings bringe die Situation Mehrkosten mit sich; sie blockiere personelle und finanzielle Ressourcen. Die Dienststelle rechnet damit, dass sich der Baubeginn noch mindestens ein halbes Jahr verzögern wird. Näher äussert sich der Kanton zum laufenden Verfahren nicht.

Dorfbach ist ein bekannter Gefahrenherd

Der Beschwerdeführer stört sich daran, dass das besagte Hochwasserschutzprojekt seine Liegenschaft nicht abdeckt. Da der Dorfbach seine Liegenschaft schon mehrmals überschwemmt habe, fühle er sich ungerecht behandelt, sagte er 2018 gegenüber unserer Zeitung.

Der Götzentalbach ist ein bekannter Gefahrenherd. Er trat bereits mehrmals über die Ufer. Im Sommer 2015 etwa verwandelte sich der Dorfbach in einen reissenden Fluss, forderte zwei Menschenleben und verursachte schwere Schäden, wie hier auf dem Bild zu sehen:

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