Die Reuss kann weder sprechen noch denken oder fühlen. Auch kann sie sich nicht gegen Ungerechtigkeiten wehren. Doch das soll sich bald ändern: Geht es nach einem im September gegründeten Verein, soll die Reuss Grundrechte und eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. So sollen folgende Artikel in der Verfassung des Kantons Luzern verankert werden:
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