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Zug

Zuger Verwaltungsgericht veröffentlicht künftig Urteile

Stefan Thöni war mit den Gebühren für die Anonymisierung von Gerichtsentscheiden nicht einverstanden - das Bundesgericht gab dem Steinhauser recht.

Auf der Homepage des Bundesgerichts können alle Entscheide anonymisiert, kostenlos eingesehen werden. Dies im Gegensatz zu den Urteilen der Gerichte im Kanton Zug, welche für die Anonymisierung je nach Aufwand einen Kostenbeitrag verlangen. Stefan Thöni, Präsident der Partei für rationale Politik, allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat), zog, weil er mit der Höhe der vom Verwaltungsgericht für die Anonymisierung verlangten Gebühr nicht einverstanden war, vor Bundesgericht – und erhielt recht. Für den Steinhauser ein erfreuliches Urteil:

«Das ist ein kleiner Sieg für die Transparenz der Zuger Gerichte.»

Der Fall nahm vor über zwei Jahren seinen Anfang: Im November 2017 ersuchte Stefan Thöni um Einsicht in 16 Verwaltungsgerichtsurteile, nämlich jene vom 16. April 2017 bis 15. Mai 2017. Diese würden einen Umfang von 390 Seiten aufweisen, teilte ihm die Gerichtskanzlei mit. «Einerseits wollte ich mit meiner Anfrage das Augenmerk auf die Transparenz und auf die Veröffentlichung lenken. Andererseits wollte ich wissen, wie die Gerichtspraxis aussieht. Ich kandidierte danach als Verwaltungsrichter», erinnert Stefan Thöni.

Da die Anonymisierung mit Arbeit verbunden war, erhob das Verwaltungsgericht eine «reduzierte Gebühr von 2000 Franken», wie dem entsprechenden Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist. Denn die Anonymisierung habe insgesamt 27 Stunden und 50 Minuten beansprucht. Bei einem Stundenansatz von 90 Franken habe dies demnach Kosten von 2505 Franken verursacht.

Die erste Anfrage in dieser Grössenordnung

Mit der Kostenverordnung des Zuger Verwaltungsgerichts ist diese Gebühr gemäss Bundesgerichtsurteil nicht genügend abgedeckt. Aldo Elsener, Präsident des Verwaltungsgerichts, ist erstaunt: «Wir sind davon ausgegangen, dass unsere Verordnung für solche Dienstleistungen ausserhalb des Gerichtsverfahrens ausreicht.» Für das Bundesgericht sei eine Gebühr für die Abgabe anonymisierter Urteile zwar statthaft, doch für einen so hohen Betrag brauche es eine hinreichende Verankerung in einem formellen Gesetz, erklärt Elsener. Thöni sei allerdings der erste gewesen, der eine Anfrage in dieser Grössenordnung gestellt habe, so Elsener. Aufgrund des Bundesgerichtsurteil erhält Thöni die bereits bezahlte Gebühr von 2000 Franken zurück.

Software anonymisiert seit Anfang Jahr Verwaltungsgerichtsurteile

Wie Aldo Elsener erklärt, anonymisiert das Verwaltungsgericht schon seit Anfang dieses Jahres vorweg automatisch jedes neu ergehende Urteil. Voraussichtlich ab Sommer sollten die Urteile auf der Homepage aufgeschaltet werden. «Wir haben dafür eine Software erworben, die sich bereits in anderen Kantonen bewährt hat.» Damit sei nun der Aufwand für die Anonymisierung überblickbar.

Wenn jedoch jemand Einsicht in ältere noch nicht anonymisierte Urteile erhalten möchte, sollen auch künftig Gebühren anfallen. «Hierfür will ich dem Kantonsrat so schnell als möglich eine entsprechende Gesetzesgrundlage beantragen», sagt Elsener. Ist diese Entwicklung Stefan Thöni zu verdanken? «Er war bestimmt zusätzlich motivierend», gibt Elsener mit einem Schmunzeln zu. Der Parat-Präsident ist zufrieden und sagt: «Ich bin gespannt, ob auch andere Zuger Gerichte nachziehen.»

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